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Wir garantieren Ihnen den Rückruf eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht im Regelfall noch am selben, spätestens am darauffolgenden Tag. Im Regelfall erhalten Sie innerhalb dieses Zeitfensters einen ersten Beratungstermin, an dessen Ende Sie eine erste Einschätzung erhalten, z.B. zur Wirksamkeit oder Unwirksamkeit Ihrer Kündigung.

  • Sven Kock RA, Fachanwalt für Arbeitsrecht & betrieblicher Datenschutzbeauftragter (GDDcert.EU)
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