Anwaltshonorar

Auch wenn wir mit großem Eifer für Ihre Interessen und die Gerechtigkeit des Einzelfalles streiten, machen wir dies grundsätzlich nicht aus altruistischen Motiven heraus, auch wenn das Wort Honorar im eigentlichen Wortsinn derartiges nahelegen mag.

Auch wenn anwaltliches Standesrecht uns Rechtsanwälte dazu verpflichtet, gesetzliche Gebühren nicht zu unterschreiten, existieren durchaus Spielräume bei der Honorargestaltung: So kommen Stundenhonorar, Pauschalhonorar, Abrechnung nach Gegenstandswert, auf Basis der gesetzlichen Gebühren und in Ausnahmefällen sogar das Erfolgshonorar in Betracht.

Wir möchten, dass Sie auch wirtschaftlich mit dem Ergebnis unserer Tätigkeit zufrieden sind. Deshalb (und weil es das Gesetz eigentlich von Anwälten verlangt), stellen wir zu Beginn eines Mandats Kostentransparenz her. Wir klären Sie nicht nur über rechtliche Chancen und Risiken, sondern auch über finanzielle und wirtschaftliche auf.

Sprechen Sie uns an und fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist. "Über Geld spricht man nicht", heißt es. Das gilt sicher nicht, wenn Sie zu einem Anwalt gehen. Im Gegenteil. Genauso wie eine Krankenversicherung nicht jede Behandlung/ jedes Medikament erstattet, zahlen Rechtsschutzversicherungen nicht alles, was rechtlich möglich oder wünschenswert ist.

Aber welche Kosten Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt, klären wir für Sie.

Das ist Teil unseres Services. Einige Versicherungen ermöglichen es uns, die Deckungsanfragen online zu stellen. Die Deckungszusage erfolgt dann auch schon einmal innerhalb von 24 Stunden.

Und die Frage, ob Ihre Rechtsschutzversicherung einspringt, ein Pauschalhonorar möglich ist etc, kostet nichts.

Nehmen Sie Kontakt auf

Wir stehen für eine schnelle und unbürokratische Mandatsannahme.

Wir garantieren Ihnen den Rückruf eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht im Regelfall noch am selben, spätestens am darauffolgenden Tag. Im Regelfall erhalten Sie innerhalb dieses Zeitfensters einen ersten Beratungstermin, an dessen Ende Sie eine erste Einschätzung erhalten, z.B. zur Wirksamkeit oder Unwirksamkeit Ihrer Kündigung.

  • Sven Kock
  • Hermannstraße 18
  • 20097 Hamburg
  • Tel.: 040 - 41 91 58 83
  • Fax.:040 - 41 91 58 84
  • e-Mail: info [at]kock-arbeitsrecht.de